| für Mitglieder des Katzenvereines „GlaMurrr e.V.“
>> Zuchtrichtlinien als PDF-Datei herunterladen
(1) Züchtereigenschaft. Züchter ist, wer eine in seinem Besitz befindliche Katze decken lässt bzw. die Mutterkatze am Tage der Geburt der Jungtiere besitzt. Als Eigentumsnachweis für die Katze gilt der Stammbaum im Original. Wer Eigentümer von nur Katern ist, ist kein Züchter.
(2) Zwinger. Jeder Züchter muss einen Zwingernamen führen. Alle im Zwinger des Züchters geborenen Tiere erhalten zum Namen den ausgewählten Zwingernamen (vor- oder nachgestellt). Die Eintragung des Zwingernamens erfolgt durch „GlaMurr e.V.“ nach Überprüfung durch die Zwingernamenschutzzentrale. Es sollen mindestens 3 Varianten vom Züchter eingereicht werden. Der Zwingername wird dem Mitglied im Mitgliedsausweis bestätigt.
(3) Zuchtvoraussetzung. Zur Zucht dürfen nur Katzen und Kater eingesetzt werden, die in den Zuchtbüchern eines anerkannten Verbandes eingetragen sind und deren Besitzer Mitglied in einem anerkannten Verbande ist. Es wird empfohlen, nur Katzen und Kater zur Zucht zu verwenden, die auf einer Ausstellung mindestens ein „vorzüglich“ erhalten haben.
(4) Deckalter. Zuchtkatzen dürfen erst ab Vollendung des 1. Lebensjahres gedeckt werden. Bei einer Deckung zwischen dem 10. Und 12. Lebensmonat ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, welche die Frühdeckung aus medizinischen Gründen befürwortet.
(5) Wurfintervalle. Eine Zuchtkatze darf innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 2 Würfe haben. Eine Neubelegung darf erst nach Ablauf von 3 Monaten nach dem ersten Wurf erfolgen.
(6) Inzucht. Die Paarung zwischen Vollgeschwistern ist unter Einsendung von Fotokopien der Stammbäume und Angabe des angestrebten Zuchtziels vor der Deckung zu beantragen. Für die Jungstiere aus einer solchen Verpaarung sind zur Erstellung von Stammbäumen tierärztliche Gesundheitszeugnisse beizubringen. Die gleiche Regelung betrifft Verpaarungen von Partnern, in denen nur 9 oder weniger verschiedene Vorfahren auftreten (zu zählen sind Paarungspartner selbst, deren Eltern und Großeltern).
(7) Rassekreuzungen sind im Allgemeinen verboten, es sei denn, die Einkreuzung einer anderen Rasse dient einem guten durchdachten Zuchtziel oder ist aus genetisch-medizinischen Gründen vorgeschrieben (z.B. Scottish Fold x Britisch Kurzhaar).
(8) Wurfmeldung . Die Geburt der Jungtiere ist innerhalb von 8 Wochen unter Einsendung einer Wurfmeldung zu melden. Neben der Wurfmeldung sind einzureichen: Deckbescheinigung, fotokopierten Stammbäume der Elterntiere und Kopien der Titelurkunden.
(9) Stammbäume. Für jedes bei „GlaMurrr e.V.“ registrierte Tier kann ein Stammbaum mit 4 Ahnengenerationen erstellt werden. Die Stammbäume werden dem Züchter grundsätzlich gegen Vorkasse zugestellt. Für Liebhabertiere kann auf Wunsch ein entsprechender Vermerk in den Stammbaum eingetragen werden. Nur Mitglieder unseres Vereins können Stammbäume für Jungtiere beantragen. Es müssen alle in einem Zwinger geborenen Tiere registriert werden.
(10) Stammbäume & Titelurkunden sind Dokumente. Sie dürfen nur vom Zuchtbuchamt geändert werden. Eigenständige Änderungen in den Stammbäumen sind unzulässig und machen den Stammbaum ungültig. Urkunden über erworbene Titel können unter Einreichung der entsprechenden Ausstellungsurkunden (z.B. 3 x CAC, 3 x CACIB) beim Zuchtbuchamt beantragt werden. Soll die Farbe in bereits ausgestellten Stammbäumen geändert werden, muss eine Richterbewertung vorliegen. Bei Namens-, Geschlechtsänderungen und fehlerhafter Angaben wird auf Antrag unter Einreichung des alten Stammbaumes ein neuer Stammbaum erstellt. Die Kosten für geänderte Stammbäume trägt der Züchter, es sei denn, der Fehler liegt beim Zuchtbuchamt.
(11) Haltung, Gesundheit. Zuchtkater und Zuchtkatzen müssen frei von ansteckenden Krankheiten sowie Endo- und Ektoparasiten sein und einen gültigen vollständigen Impfschutz aufweisen. Medizinisch sinnvolle Vorsorgemaßnahmen (Leukose-, PKD-, Blutgruppentest) sind sehr empfehlenswert. Tiere, die zu Ausstellungen gemeldet werden, müssen zusätzlich gegen Tollwut geimpft werden (Für Jungtiere ist eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung einzuholen).
(12) Zuchtkaterverzeichnis. Für die Eintragung der Zuchtkater in unserem Verzeichnis ist der Nachweis einer Richterbewertung in der „Offenen Klasse“ mit mindestens „vorzüglich“ vorzulegen. Außerdem ist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis einzureichen. Es werden ausschließlich Kater von Mitgliedern unseres Vereines in das Zuchtverzeichnis aufgenommen.
(13) Verkaufsverbot. Der Verkauf von Katzen an Tierhändler, Zoofachhandlungen und Versuchsanstalten ist verboten. Verstöße führen zum Ausschluss aus dem Verein.
(14) Jungtiere dürfen erst ab dem Alter von 12 Wochen abgegeben werden. Bei der Abgabe müssen sie die vorgeschriebenen Schutzimpfungen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen erhalten haben. Die Jungtiere müssen gesund, entwurmt und frei von Flöhen sein. Stammbaum und Impfpass sind dem neuen Besitzer zusammen mit dem Jungtier auszuhändigen. Die Besitzer sind vom Züchter über Ernährung und rassespezifische Haltungsbesonderheiten informiert werden.
(15) Bei Verstößen gegen die geltenden Zuchtrichtlinien kann eine Verweisgebühr erhoben werden, deren Höhe sich nach dem Grad des Verstoßes richtet. Wiederholte Verstöße können Vereinsausschluss nach sich ziehen.
Vorstand des Katzenvereins „GlaMurrr e.V.“ Stand: Düsseldorf, den 01.04.2008
|