Preisliste für Leistungen des Vereins
des Katzenvereines „GlaMurrr e.V.“


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Es werden Beiträge sowie Vergütungen für Dienstleistungen nach Maßgabe dieser Ordnung erhoben:

§ 1 – Mitgliedsbeiträge

(1) Es werden folgende Mitgliedsgebühren erhoben:
im Eintrittsjahr – 50,00 EUR
in den Folgejahren – 40,00 EUR

(2) Mitgliedsbeitrag für Familienmitglieder beträgt 25,00 EUR. Als Familienmitglied werden auf Antrag Mitglieder eingestuft, deren Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern oder Kind bereits Mitglied des Vereins sind und mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

(3) Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 30,00 EUR. Fördermitglieder sind Personen, die nicht züchten und ggf. auch keine Katzen halten, den Verein aber unterstützen möchten.

(4) Beitragsjahr ist das Geschäftsjahr. Die Beiträge sind bis zum 1. Februar eines jeden Geschäftsjahres zu zahlen; bei Aufnahme im laufenden Geschäftsjahr ist der erste Beitrag sofort fällig.

(5) Bei Aufnahme eines Mitglieds in der zweiten Hälfte eines Geschäftsjahres beträgt der Beitrag für das erste Jahr die Hälfte der Beträge in Abs. 1. Bei Aufnahme im letzten Monat des Geschäftsjahres kann der Vorstand auf die Erhebung des Beitrages für das erste Jahr verzichten.


§ 2 - Vergütungen für Dienstleistungen des Vereins

(1) Für Dienstleistungen, die durch den Vorstand bzw. die Geschäftsstelle des Vereins erbracht werden, werden folgende Vergütungen erhoben:
• Stammbaum - 12,00 EUR
• Zwingername-Eintragung - 20,00 EUR
• Titelurkunde - 10,00 EUR
• Stammbaum-Änderung - 8,00 EUR

(2) Sofern im Einzelfall keine Vergütung für einzelne Dienstleistungen vorgesehen ist, kann diese vom 1. Vorsitzenden nach beliebigem Ermessen festgelegt werden.


§ 3 - Zahlungsweise

(1) Alle Zahlungen sind möglichst bargeldlos per Überweisung auf das Vereinskonto, per Verrechnungsscheck oder per Lastschrift zu entrichten.
(2) Barzahlungen dürfen nur von Mitgliedern des Vorstandes sowie besonders beauftragten Mitarbeitern gegen Quittung entgegengenommen werden.


§ 4 - Zahlungsverzug

(1) Wird eine Zahlungsverpflichtung bis zum 30. Tag nach Fälligkeit nicht erfüllt, wird der Zahlungspflichtige vom Schatzmeister unter Fristsetzung gemahnt. Verstreicht auch diese Frist erfolglos, leitet der Schatzmeister das gerichtliche Mahnverfahren ein.
(2) Hat ein Mitglied trotz Mahnung bis zum 31.Oktober eines Geschäftsjahres seinen Jahresbeitrag noch nicht bezahlt, ist es vom 1. Vorsitzenden darauf hinzuweisen, dass seine Mitgliedschaft mit dem Ablauf des Geschäftsjahres endet. Geht bis zum Ende des Jahres der Beitrag nicht ein, so endet die Mitgliedschaft zu diesem Zeitpunkt.
(3) Bei Rückgabe unbezahlter Schecks sowie Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€ zzgl. der anfallenden Bankspesen in Rechnung gestellt.
(4) Alle durch einen Zahlungsverzug entstandenen Kosten sind dem Verein zu ersetzen.

Vorstand des Katzenvereins „GlaMurr e.V.“
Stand: Düsseldorf, den 19.04.2012